Nein. Solange Sie die vereinbarten Zinsen zahlen, kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Unter «Tragbarkeit nach bank­üblicher Usanz» versteht die Kantonalbank, dass die Wohnkosten (Hypothekarzins, Amortisation und Unterhalt) höchstens einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens betragen dürfen. Für die Berechnung der Wohnkosten gehen die Banken in der Regel von einem fiktiven Hypothekarzins von 5 Prozent aus. Weil Sie als Rentner ein geringeres Einkommen haben als bisher, betragen die Wohnkosten mehr als einen Drittel Ihres Einkommens. Viele Banken halten sich aber heute nicht mehr an ihre eigenen ­Regeln und vergeben auch Hypotheken an Eigenheimkäufer oder -besitzer, deren Tragbarkeit nicht gegeben ist (K-Geld 2/2020).