Ja. Sie müssen 100 Prozent der Dividende angeben, auch wenn Sie – inklusive der Rückerstattung in der Schweiz – nur 85 Prozent davon erhalten. Das heisst also: Sie müssen den ganzen Betrag als Einkommen versteuern. Die im Ausland abgezogene Quellensteuer können Sie zurückfordern. Je nach Land ist das aber mühsam und möglicherweise mit Gebühren verbunden.