Nein, wahrscheinlich nicht. Nach der ordentlichen Pensionierung gilt bei der AHV ein Freibetrag von 1400 Franken im Monat respektive 16800 Franken im Jahr. Auf diese Beträge müssen Sie also keine AHV-Beiträge bezahlen – lediglich auf jenen Teil des Erwerbseinkommens, der diesen Freibetrag übersteigen würde. Diese Einzahlungen würden Ihre Rente aber nicht erhöhen.