Eine im Kanton Zürich wohnhafte Frau bezahlt AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige. Bei der Fest­legung der Höhe berücksichtigte die Ausgleichskasse des Kantons Zürich auch Einkünfte, die sie als Inhaberin eines Hotels im Ausland erzielte.

Dagegen beschwerte sich die Frau erfolgreich beim Sozialversicherungsgericht Zürich. Es machte klar: Diese Einkünfte sind für die AHV-Beiträge ohne Bedeutung, da sich das Hotel in einem Land...