Ein Unternehmer aus dem Kanton Aargau hatte einen Prozess vor dem Bezirksgericht Kulm AG verloren. Er wurde verpflichtet, der Gegenpartei 105 000 Franken zu zahlen. Der Mann akzeptierte das Urteil. Später warf er seiner Anwältin vor, sie habe ihn nicht richtig über die Chancen eines Weiterzugs aufgeklärt. Seine Erfolgschancen seien nämlich nicht schlecht gewesen. Die Anwältin bestritt, falsch informiert zu haben.

Der Klient forderte von der Anwältin 105 000 Franken Schadenersatz. Das Bezirksgericht Muri AG hiess die Klage gut. Das Obergericht Aargau und das Bundesgericht sahen es anders. Der Mann könne nicht beweisen, dass die Anwältin einen Fehler gemacht habe. Die Beratung über den Weiterzug des Urteils war mündlich erfolgt.

Bundesgericht, Urteil 4A_550/2018 vom 29. Mai 2019