Ein 88-jähriger Mann aus dem Kanton Waadt besass ein Vermögen von 65 Millionen Franken. Es bestand zu 90 Prozent aus Schweizer Aktien. Als die Gesundheit des Rentners im Jahr 2006 nachliess, kontaktierten seine Angehörigen die Vormundschaftsbehörde. Sie setzte einen Vormund ein. Ende 2008 verstarb der Rentner. 

Die Erben bemerkten, dass die Investitionen des Vormunds zu erheblichen Verlusten geführt hatten. Sie forderten von ihm rund 12,5 Millionen Franken Schadenersatz. Das Zivilgericht in Lausanne verpflichtete ihn, den Erben 7,2 Millionen Franken zu zahlen. Das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Begründung: Ein Vormund oder Beistand müsse das Vermögen vorsichtig verwalten und auf spekulative Geschäfte verzichten. Der Beklagte habe aber gut 12 Millionen zu einer anderen Bank transferiert, weil er dort Retrozessionen kassierte. Zudem investierte er das Geld in strukturierte Produkte mit vermeintlich hoher Rendite sowie in ausländische Währungen. Er muss nun die Differenz zahlen zum Vermögen, das bei einer sorgfältigen Verwaltung resultiert hätte. 

Bundesgericht, Urteil 5A_388/2018 vom 3. April 2019