Ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich schloss 1999 bei einer Versicherungsgesellschaft eine Renten­versicherung ab. Es zahlte 15 Jahre lang jährlich eine Prämie von 30000 Franken. Seit Dezember 2014 erhalten die Ehegatten eine monatliche Rente von knapp 3000 Franken – und zwar solange einer der beiden noch am Leben ist. Die Gatten gaben in der Steuer­erklärung 10 Prozent der Rente als Ein­kommen an. Das kantonale Steueramt Zürich war jedoch der Ansicht, es seien wie bei einer Leibrente 40 Prozent zu versteuern.

Das Paar wehrte sich dagegen vor allen ­Instanzen vergeblich. Gemäss Bundesgericht sind 40 Prozent als Einkommen zu versteuern, da die Versicherung das Langlebensrisiko trage.

Bundesgericht, Urteil 2C_437/2020 vom 17. Februar 2021