Festhypotheken sind vor Ablauf grundsätzlich nicht kündbar. Immer wieder kommt es aber vor, dass Wohneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus unvorhergesehen kurzfristig verkaufen wollen – sei es wegen einer Scheidung, eines Jobverlusts oder Todesfalls. Kündigen sie in sol­chen Fällen die Hypothek vor Ablauf des Vertrages, verlangen die Kreditgeber meist eine soge­nannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese entspricht in der Regel der Differenz zwis...