Deutliche Worte: Am 30. Juli 2014 hat das Bundesverwaltungs­gericht in St. Gallen Klartext gesprochen. Es musst einen Verteilplan für Pensionskassengelder beurteilen – und hat ihn als «stossend» abgelehnt. Die Ver­sicherten würden ungleich behandelt und ­einige gar mit einer Art «Busse» bestraft.

Den Streit vor Gericht gebracht hatte eine Frau aus dem Raum Zürich. Ihre bisherige Pensionskasse wurde aufgelöst, weil sie von...