Ja. Laut Gesetz müsste Ihr ­Arbeitgeber in der 2. Säule nur den Lohnanteil zwischen 24 885 und 85320 Franken obligatorisch ver­sichern. In Ihrem Fall mit einem 80-Prozent-Pensum ist Ihr Lohn schon ab 19 908 Franken versichert (80 Prozent von 24885 Franken). Das erhöht die Einzahlungen fürs Alter und somit später die Rente. Die Differenz zum gesetzlichen Minimum landet im überobligato­rischen Altersguthaben.