Die Pensionskassen behandeln nicht alles Geld gleich. Das obligatorisch versicherte Einkommen (zwischen 24 885 und 85320 Franken) ist gesetzlich geregelt. Für darüber hinaus in die 2. Säule einbezahlte Gelder bestehen fast keine Schutzvorschriften zugunsten der Versicherten. Kosten und Leistungen können die Pensionskassen allein bestimmen. 

Bei­spiel: Altersguthaben im Bereich des Obligatoriums müssen die Pen­sionskassen zurzeit ­imme...