Für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum kann man auch Guthaben der ­Altersvorsorge verwenden, unter anderem aus der Pensionskasse. Die Prämien der zweiten Säule für Einkommen bis 84 240 Franken wandern in den obligatorischen Teil der Pensionskasse. Die Mindestverzinsung beträgt dort zurzeit 1,75 Prozent. 

Anders sieht es bei den Einkommensanteilen aus, die darüber liegen: Hier fehlen gesetzliche Vorschriften. Die meisten Pen­s...