Ja. Da Ihre Frau beim Staat angestellt war und die Rente vom Staat erhält, ist die Ver­steuerung in Deutschland korrekt. In der Schweiz ist die ­Rente nur satzbestimmend. Das heisst: Die Rente aus Deutschland wird nicht zum steuer­baren Einkommen gezählt. Sie lässt aber den Steuersatz für das in der Schweiz erzielte Ein­kommen ansteigen.

Anders wäre es, wenn Ihre Frau beispielsweise eine Rente aus einer nicht-staatlichen Anstellung erhalten würde. In diesem Fall müsste sie die ­Rente wegen des Doppelbesteuerungsabkommens in der Schweiz versteuern.