Frauen können schon ab 59, Männer ab 60 Jahren ihre Vorsorgegelder aus 3a- und Freizügigkeitskonten sowie der Pensionskasse ­beziehen. Bei jedem Bezug fallen Steuern an. Kapitalbezüge aus solchen Vorsorge­guthaben, die im gleichen Jahr ­erfolgen, werden vom Steueramt ­zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Auch Bezüge von Ehegatten werden addiert. Je grösser der Gesamtbezug, desto saftiger die Steuerrechnung. Ausnahmen: In den Kantonen Obwa...