Angestellte müssen rund 40 Jahre lang jeden Monat in die Pensions­kasse einzahlen. Noch einmal so viel zahlen die Arbeitgeber. Bei der Pensionierung können sich die Angestellten das angesparte Altersgut­haben auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente beziehen. Wie hoch diese Rente ausfällt, ist abhängig vom Umwandlungssatz. Für die geleisteten Beiträge auf dem Jahreslohn bis 84 600 Franken – dem obli­gatorischen Teil der Altersvorsorge...