Ja. Frauen erreichen mit 64 Jahren das AHV-Rentenalter, Männer mit 65 Jahren. Wenn aber Rentnerinnen oder Rentner länger arbeiten, dann müssen sie auch weiterhin Beiträge auf ihrem Lohn bezahlen – egal, ob sie die Rente bereits beziehen oder aufgeschoben haben.

Immerhin gibt es in solchen Fällen einen Freibetrag von 1400 Franken pro Monat bzw. 16 800 Franken pro Kalenderjahr. Das verkleinert das beitragspflichtige Einkommen. Rentnerinnen und Rentner müssen auch nicht den vollen Beitragssatz von 6,25 Prozent zahlen. Ihnen werden nur 5,15 Prozent vom Lohn abge­zogen, weil die 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung nicht mehr erhoben werden.

Übrigens: Diese Abzüge haben keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der AHV-Rente. Aber durch den Aufschub der Rente erhöht sie sich jedes Jahr: Bei einem Jahr um 5,2 Prozent, bei zwei Jahren um 10,8 Prozent und bei drei Jahren um 17,1 Prozent.