Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, muss ihm die Pensionskasse des bisherigen Betriebs sein Altersguthaben mitgeben. Dazu hat die Kasse nach Erhalt der Zahl­adresse – also des Freizügigkeitskontos oder der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers – 30 Tage Zeit. Wird das Geld verspätet überwiesen, muss die Kasse zusätzlich einen Verzugszins zahlen. Dieser entspricht dem gesetzlichen Mindestzinssatz, erhöht um 1 Prozentpunkt. Momentan beträgt der Verzugszins 2 Prozent.

Eine K-Geld-Leserin musste mehr als ein halbes Jahr auf ihr Pensionskassenguthaben warten. Sie wechselte Ende Oktober 2022 ihren bisherigen Arbeitgeber und verliess damit die Swisscanto-­Pensionskasse. Dieser teilte sie unverzüglich alle nötigen Daten mit. Doch Swisscanto überwies ihr Geld erst Mitte Mai dieses Jahres an die neue Pensionskasse. Sie erhielt deshalb knapp 800 Franken an Verzugszins. Negative Bewertungen bei Google zeigen, dass offenbar auch andere Kunden der Swisscanto-Stiftungen übermässig lange auf ihr Geld warten mussten. Swisscanto nahm dazu gegenüber K-Geld nicht Stellung.