Ein Ehepaar aus Schaffhausen beantragte beim Kantonsgericht die Scheidung. Das Paar hatte keinen Ehevertrag abgeschlossen. In solchen Fällen wird das ­während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt. Die Ehefrau, von Beruf Kieferorthopädin, hatte während der Ehe ihre Praxis aufgebaut. Das Kantonsgericht legte den Wert der Praxis unter Berücksichtigung des Ertragswerts auf 306 700 Franken fest. So kam das Gericht a...