Fast alle Kantone erheben eine Schenkungssteuer. Ausnahmen sind Luzern, Obwalden und Schwyz. Grundsätzlich gilt: Der Beschenkte muss das erhaltene Vermögen versteuern. Bewegliches Vermögen wie Bargeld oder Wertschriften sind im Wohnsitzkanton des Schenkers zu versteuern, Liegenschaften am Ort, wo sie sich befinden.

Die Höhe der möglichen kantonalen Schenkungssteuern lässt sich einfach und schnell im Internet mit dem Steuerrechner der Eidgenössische...