Ja. Es gibt keine gesetz­lichen Obergrenzen, die den im Bankschliessfach aufbewahrten Geldbetrag limitieren. Legal ist das Horten, solange Sie dieses Bargeld im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung aufführen. Egal, ob das Geld auf einem Bankkonto oder in einem Schliessfach liegt: Es unterliegt der Vermögenssteuer.

Anders als Ihr Kontosaldo stellt Geld im Safe keine Forderung gegenüber Ihrer Hausbank dar, es steht in Ihrem Eigentum. Deshalb ist das Bargeld im ­Falle eines Konkurses Ihrer Bank ­sicher. 

Aufruf: Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen

Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Unternehmen aus der Finanz-, Steuer-, Vorsorge- oder Versicherungsbranche gemacht? Oder wurden Sie telefonisch, per Post oder E-Mail von Firmen ­angegangen, die hohe Ren­dite­versprechungen machten? Dann dis­kutieren Sie mit im Forum «Geld und Versicherungen» unter www.kgeld.ch oder schreiben Sie uns: K-Geld, Postfach 431, 8024 Zürich, E-Mail: redaktion@kgeld.ch