Die meisten Angestellten arbeiten, bis sie mit 64 oder 65 ordentlich pensioniert werden. Andere können es sich leisten, bereits mit 60 oder 62 den Job aufzugeben. Dazwischen gibt es noch einen Mittelweg: die Teilpensionierung.

Aus steuerlicher Sicht kann das attraktiv sein. Und zwar dann, wenn sich der Teilpensionär das Pensionskassenkapital in mehreren Tranchen bar auszahlen lässt. Hintergrund: Kapitalbezüge aus Vorsorgeguthaben unterliegen beim Bund und in den ...