Bei Beschwerden zu Konten, Hypotheken, Debit- und Kreditkarten oder Finanzanlagen können Bankkunden seit dem Jahr 1993 an den Bankenombudsman gelangen. Dieser vermittelt zwischen Kunde und Bank. Er hört sich die Argumente beider Par­teien an und versucht, Streitigkeiten durch eine einvernehmliche Lösung beizulegen. Das muss keine rechtliche Beurteilung sein. Verbindliche Anweisungen kann der Ombudsman nicht geben. Er schlägt lediglich Lösungen vor und spricht...