Nein. Zahlen Sie besser zunächst das Maximum in die dritte Säule ein. Dieses Geld gehört garantiert Ihnen – oder geht im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen über. Anders bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse: Hier bleibt das gesparte Geld oft in der Kasse, wenn jemand vor dem Rentenalter stirbt (K-Geld 5/2022).

Ihr Anlagehorizont bis zur Pensionierung beträgt noch mindestens 23 Jahre. Darum kommt für Sie eine 3a-Aktienlösung infrage.