Ja. Steuerpflichtige müssen alle Einkünfte versteuern, solange sie nicht gemäss Artikel 24 der direkten Bundessteuer steuerbefreit sind. Letzteres gilt zum Beispiel beim Sold für Milizfeuerwehrleute oder bei Gewinnen aus Glücksspielen. Zahlungen aus einem Vorsorgeauftrag sind hingegen nicht von den Steuern befreit.