Erich Hofer (Name geändert) baute im Jahr 2018 in Aarau für sich und seine Familie ein Haus. Rund drei Jahre nach der ­Fertigstellung liess der 43-jährige Familienvater auf dem Dach eine Solarstromanlage montieren. Kosten: 52'000 Franken. In der Steuer­erklärung für das Jahr 2021 zog er den Betrag als Unterhaltskosten vom Einkommen ab.

Doch das Steueramt lehnte ab. Begründung: Hofer habe die Anlage zu früh nach dem Bau seines Hauses mon...