Ja. In der Ehe haften die Gatten solidarisch für die ­Steuern. Deshalb kann das ­Steueramt die ganze Schuld bei der zahlungskräftigeren Person eintreiben. Also bei Ihnen. Sie können dann den auf Ihrem ­Ex-Mann anfallenden Steueranteil von ihm zurückfordern, sobald er wieder zu Geld kommt.