Nein. Denn freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse werden dem überobligatorischen Teil der Altersvorsorge zugeteilt. Das ist der Teil, bei dem die gesetzlichen Mindestvorschriften zur Verzinsung (zurzeit 1 Prozent) und zum Umwandlungssatz (6,8 Prozent) nicht gelten. Ihre Pensionskasse kann also entscheiden, Geld im Überobligatorium gar nicht zu verzinsen. Und den Umwandlungssatz kann sie ebenfalls viel tiefer ansetzen als im obligatorischen Teil, für den die gesetzlichen Mindestvorgaben gelten. Der Umwandlungssatz ist der Satz, mit dem das Alterskapital in eine Pensionskassenrente umgewandelt wird.

Gegen einen freiwilligen Einkauf spricht zudem Ihr Alter: Mit 41 Jahren sind Sie noch zu jung dafür. Ein wichtiger Grund für Pen­sionskasseneinkäufe ist nämlich die Steuerersparnis. Wenn Sie zu früh einzahlen, verwässert sich dieser Steuerspareffekt über die Jahre bis zu Ihrer Pensionierung. Zudem sparen Sie am meisten Steuern, wenn das Einkommen am höchsten ist. Das ist in der Regel in den Jahren vor der Pensionierung der Fall.

Tipp: In Ihrem Fall wäre es besser, die Säule 3a auszuschöpfen. Als Angestellte mit Pensionskassenanschluss können Sie zurzeit ­jedes Jahr 6883 Franken in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag bei den Einkommenssteuern abziehen. Bei Ihrem Anlagehorizont von 23 Jahren könnten Sie sich übe­rlegen, in der Säule 3a in kostengünstige Wertschriftenfonds zu investieren. Denn auf 3a-Zinskonten gibt es praktisch keinen Zins mehr.