Nein. Ihre Frau ist erst 42-jährig. Einkäufe lohnen sich wegen der Steuerersparnis in der Regel erst ab rund 55 Jahren. Bei Einkäufen zu einem früheren Zeitpunkt verwässert sich der Steuerspareffekt. Mit einer Anstellung von 50 Prozent besteht das Alterskapital Ihrer Frau wohl zum allergrössten Teil aus obligatorischem Alters­guthaben. Dieses müssen die Pensionskassen weiterhin mit 6,8 Prozent in eine Rente umwandeln.

Freiwillige Einzahlungen hingegen landen vollständig im überobligatorischen Teil, bei dem keine gesetzlichen Vorschriften gelten. Die Pensionskasse kann dort den Umwandlungssatz beliebig tief senken. Zudem verzinsen die meisten Pensionskassen das eingezahlte Geld schlecht.

Ihre Aktien-ETF dürften bis zur Pensionierung Ihrer Frau in 23 Jahren mehr Rendite abwerfen, als wenn Sie das Geld jetzt für einen freiwilligen Einkauf einsetzen. Hinzu kommt: Vor einem Einkauf sollten Sie zuerst die Säule 3a voll ausschöpfen. Im Jahr 2025 kann Ihre Frau 7258 Franken einzahlen und diesen Betrag in der Steuererklärung abziehen.