K-Geld hat es schon mehrfach betont: Gerade für junge Leute sind Sparversicherungen selten geeignet. Denn diese Produkte kombinieren die Risikoabdeckung und den Sparprozess – und das ist oft keine gute Lösung. Es ist meist besser und flexibler, die beiden Prozesse getrennt anzugehen.
Doch vor allem sind Sparversicherungen auf eine lange Vertragsdauer ausgerichtet. Wenn der Sparer dann trotzdem vorzeitig aussteigt und die Police auflöst, verliert er Geld.
So erging es auch einem 27-jährigen Physiotherapeuten aus Zürich. Er unterschrieb im April 2014 zwei Swiss-Life-Sparversicherungen mit einer Laufzeit von 38 Jahren. Eine der Policen lief im Rahmen der steuerbegünstigten 3. Säule. Nachdem er insgesamt 3300 Franken eingezahlt hatte, kündigte er die beiden Policen. Die bereits einbezahlten Prämien sind damit vollständig verloren. «Der Abschluss war ein Fehler. Das kostet mich 3300 Franken», klagt der junge Mann.
Der Sparer kündigte die beiden Policen, weil er seiner Ansicht nach falsch beraten wurde. Er schreibt K-Geld: «In den Beratungsgesprächen habe ich mehrmals betont, dass ich mich innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre selbständig machen möchte. Der Berater antwortete, dafür könne ich das Geld aus der Police beziehen. Und er sagte, es gebe diesbezüglich keinen Unterschied zwischen der Vorsorgelösung bei der Bank und bei der Versicherung.»
3. Säule: Besser bei der Bank sparen
Diese Aussage des Beraters ist weitgehend falsch. Richtig ist, dass das Geld auch bei Lebensversicherungspolicen der 3. Säule bei einem Wechsel in die Selbständigkeit bezogen werden kann. Falsch ist, dass es keinen Unterschied zwischen Bank- und Versicherungssparen gibt. Denn bei Sparversicherungen fällt ein erheblicher Rückkaufsverlust an, wenn das Geld in ein Geschäft investiert werden soll. Wer hingegen bei der Bank spart, hat jederzeit die volle Sparsumme zur Verfügung – inklusive Zins und ohne jeden Abzug.
Der Berater des jungen Mannes war von der Firma Swiss Life Select. Das ist die Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD, der von der Versicherungsgesellschaft Swisslife gekauft wurde. Swiss Life Select bestreitet eine Falschberatung. Sie schrieb dem Kunden, seine Ziele seien immer nur die Altersvorsorge, die Einkommenssicherung bei Erwerbsunfähigkeit sowie die Steuerersparnis gewesen. Von geplanter Selbständigkeit sei nie die Rede gewesen.
Auch ein persönliches Gespräch des Kunden in der Zuger Firmenzentrale von Swiss Life Select brachte nichts. Swiss Life Select bot ihm dabei eine Kulanzzahlung von 600 Franken an. Dafür hätte er eine Stillschweigevereinbarung unterzeichnen müssen. Das hat der Kunde abgelehnt.
Tipps: Vorsorge für junge Leute
- Sparversicherungen mit einer langen Laufzeit sollten Sie nur unterschreiben, wenn sie hundertprozentig sicher sind, dass Sie die Vertragsdauer auch wirklich einhalten können. Sparversicherungen haben den Vorteil, dass die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit in der Regel mitversichert ist.
- Ziehen Sie für den Sparprozess die Banken vor – auch wenn die Zinsen aktuell tief sind. Sparversicherungen sind teurer, weil die Gesellschaften von der Prämie viel Geld u. a. für die Verwaltung abziehen.
- Prüfen Sie, ob Sie für den Invaliditätsfall eine private Invalidenrente abschliessen möchten. Der Bedarf könnte gegeben sein, wenn Sie bei der Pensionskasse gegen Invalidität nur gemäss Gesetz und damit ungenügend versichert sind. Ihre Pensionskasse kann dazu Auskunft geben.