Ja. Das Gesetz verlangt zwar, dass bei einem Stellenwechsel sämtliche Altersgelder an die neue Pensionskasse überwiesen werden. Doch in der Praxis geschieht das nicht in allen Fällen. Ihre neue Pensionskasse muss ja gar nicht erfahren, dass Sie noch ein zweites Freizügigkeitskonto haben. Und wenn sie es doch weiss, so wird sie vermutlich nicht auf einem Übertrag bestehen.