Die Instandhaltung der Gartenanlage und das Sanieren von Stützmauern und Plattenwegen gehören zu den Kosten für den Liegenschaftsunterhalt, die beim Bund und in den Kantonen steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Meist ist der Pauschalabzug vorteilhafter als der Abzug der effektiven Aus­gaben, weil diese tiefer sind.

Sind die Kosten in einem Jahr aber höher als die Pauschale, darf man sie voll vom steuerbaren Einkommen abziehen. ...