Für die Schicht- und Nacht­arbeitstage haben Sie Anspruch auf  einen Verpflegungsabzug von Fr. 7.50 pro Tag. Üblicherweise wäre der Abzug für auswärtige ­Verpflegung doppelt so hoch. Da Ihnen aber eine Kantine mit vergünstigten Mahlzeiten zur Ver­fügung steht, ist der Ansatz halbiert – eben auf Fr. 7.50.

Dieselben Ansätze gelten grundsätzlich auch für Tage, an denen Sie für normale Tagesdienste eingeteilt sind, sofern Sie in der Kantine ­essen.

Die Abzüge für Schichtarbeit und für auswärtige Verpflegung dürfen nicht miteinander kumuliert werden. Und wenn Sie den ­Ver­pflegungsabzug für das ganze Jahr beanspruchen, ist er beim Bund und in allen Kantonen auf ins­gesamt 1600 Franken beschränkt.