Guthaben der gebundenen, steuerlich begünstigten dritten Säule müssen Sie nicht als Vermögen versteuern. Weil die Erträge steuerfrei sind, müssen Sie in der Steuererklärung gar nichts eintragen. Falls Sie in die 3. Säule einzahlen, müssen Sie jedoch unbedingt die Bescheinigung beilegen, damit die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden kann.