Ja. Im Formular E («Beteiligung an einer Erbengemeinschaft») müssen Sie alle Erben und deren Anteil am Erbe nach Wertquote aufführen und die Bankbelege beilegen. Zudem muss jeder Erbe seinen Anteil in die eigene Steuererklärung übertragen und eine Kopie des Formulars E beilegen.