Wer sein selbstgenutztes Eigenheim verkauft und sich innert zwei Jahren eine Ersatz­liegenschaft in der Schweiz beschafft, zahlt vorerst keine Grundstückgewinnsteuer. Der Aufschub tritt zumindest dann in Kraft, wenn der volle Verkaufserlös wiederum in Wohneigentum investiert wird. Und dieses dann «ausschliesslich selbstgenutzt» wird, wie es im Gesetz heisst.

Beispiel: Ein Ehepaar verkauft sein Haus und macht damit einen Gewinn. Dieser Mehrerlös unterli...