Nein. Weiterbildungskosten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, bilden kein Einkommen. Diese Kosten darf das Steueramt beim Einkommen deshalb nicht berücksichtigen.

Tipp: Nach Erhalt des Einschätzungsentscheids bleiben Ihnen 30 Tage Zeit, um sich mit einer schriftlichen Einsprache zu wehren.