Der Fahrspesenabzug für ­Autopendler ist nur unter eng ­definierten Bedingungen zulässig (siehe Unten). Wer die Voraussetzungen erfüllt, konnte bisher unbeschränkt davon profitieren. Bei langen Pendlerwegen führte das oft zu einem Steuerabzug von vielen Tausend Franken. Entsprechend gross war der Anreiz, das Auto statt den öffentlichen Verkehr für die Fahrt zur Arbeit zu benutzen.

Doch damit ist nun Schluss: Ab dem Ste...