Hausbesitzer dürfen für den Unterhalt ihrer Liegenschaft jähr­liche Pauschalabzüge vom Eigenmietwert oder von ihren Mieteinnahmen vornehmen. In den meisten Kantonen beträgt der Unterhaltsabzug pauschal 10 Prozent in den ersten zehn Jahren und 20 Prozent für ältere Liegenschaften. Vereinzelt sind auch höhere Abzüge ­zulässig. So gewähren unter anderem Zürich, St. Gallen und Waadt ­bereits für Neuliegenschaften einen P...