Die meisten Pensionskassen sehen in ihrem Reglement die Möglichkeit einer Teilpensionierung vor. Teilpensionierung bedeutet: Die Erwerbstätigen reduzieren ihr Arbeitspensum schrittweise und lassen sich ihr Vorsorgeguthaben anteilmässig als Rente oder Kapital auszahlen.

Wer sich für eine Kapitalaus­zahlung entscheidet, kann mit einer Teilpensionierung Steuern sparen. Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Diese i...