Der steuerlich optimale Mietzins im Aargau beträgt 51 Prozent des Eigenmietwerts, bei Ihnen sind das also 9180 Franken jährlich bzw. 765 Franken im Monat. Dies aus folgenden Gründen: 

Grundsätzlich muss man die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen versteuern, egal wie hoch sie sind. Liegen Einnahmen aus Vermietung an Kinder oder sonstige Verwandte aber unter dem Eigenmietwert, verlangen etliche Kantone Steuern auf den vollen Eigenmietwert. Und dies, obwohl nur gerade die Kan­tone AI und AR, BE, GR, JU, OW, NW, SG und TG eine rechtliche Grundlage haben. 

Das Bundesgericht hat aber ­bereits 2005 festgehalten, dass ein extrem tiefer Mietzins oder der Verzicht auf Mieteinnahmen einer Steuerumgehung gleichkomme. Damals hat es einen Minimalzins von 51 Pro­zent des Eigenmietwerts festgelegt, der zumindest bei den Bundessteuern zu akzeptieren ist. Bei noch tieferen Mieten gilt wieder der ­Eigenmietwert als Steuerbasis.

Das gleiche Bundesgericht hat 2007 auch entschieden, ein Mietzins von 80 Prozent des Eigenmietwerts sei als «erheblich» vergünstigt einzuschätzen. Es sei darum in Ordnung, wenn ein Kanton dann den vollen Eigenmietwert besteuere.

Andere Kantone (z. B. Freiburg und Luzern) vertreten dagegen die Auffassung, dass man bei den Staats- und Gemeindesteuern in jedem Fall nur die effektiv erzielte Miete versteuern muss.