Steuererklärung. Die Steuererklärung auf dem Computer ausfüllen, ist komfortabel. Die Programme der kantonalen Steuerämter rechnen automatisch und übernehmen gewisse Daten aus dem Vorjahr. Diese Funktion hat jedoch ihre Tücken, wie der Fall einer Ein­fami­lienhausbesitzerin aus Ther­wil BL zeigt. 

Sie trug in der Steuererklärung 2016 der Steuersoftware Easy Tax im Feld «Mietzinsen» korrekt eine einmalig ausgerich­tete Rückver­gütung für eine Fotovoltaikanlage über 5332 Franken ein. Im Folgejahr übernahm das Programm den Wert. Das hatte die Hausbesitzerin übersehen und ­zahlte rund 1000 Franken Steuern zu viel. 

Sie entdeckte den Fehler erst ein Jahr später und reklamierte. Doch die Steuerbehörde befand, die Steuer­rechnung 2017 sei definitiv, eine Revision nicht mehr möglich. 

Der Fall macht klar: Die von der Steuersoftware übernommenen Vorjahresdaten sollte man stets kontrollieren. Die Software kann eine Hilfe sein, aber auch eine Falle.