Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich deckt die finan­ziellen Folgen von Elementarereignissen an Gebäuden. Gemeint sind Schäden am Haus nach ­Stürmen, Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutschen. Auch Hagel gehört dazu. Im Gesetz steht aber auch, dass «voraussehbare» Schäden nicht versichert seien. Eine Deckung ist auch aus­geschlossen, wenn der Schaden «durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können». Deshalb erhält ein Haus­besitzer kein Geld, dessen Sonnenstore aus Stoff durch Hagel zerstört wurde. Dies hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich am 6. April 2017 entschieden (Urteil 0047/2017).

Ein Hagelschauer ist laut Gericht nichts Aussergewöhnliches, sondern ein «öfters auftretendes Unwetter». Markisen aus Stoff müssten «bei herannahenden Unwettern, vor längeren Abwesen­heiten oder nachts ein­gezogen werden». Sie seien nicht als «per­manente Überdachung gedacht».

Auch in anderen Kantonen sind Schäden ausgeschlossen, die durch zumutbare Massnahmen zu verhindern sind. Landesweit gilt, was das Zürcher Gericht schreibt: «Das Einziehen stellt fraglos eine zumutbare schadenvermindernde Massnahme dar.»