Verrechnungssteuer. Ein Leser von K-Geld wundert sich: Die Bank Swissquote zieht ihm auf seinem Sparkonto die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab, obwohl der Jahreszins we­niger als 50 Franken beträgt. Der ­Leser bezieht sich auf die sogenannte Freigrenze: Sie beträgt seit 2010 nicht mehr 50 Franken, sondern sogar 200 Franken.

Das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer hält in ­Artikel 5 fest, dass «die Zinsen von Kundenguthaben, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt», von der Steuer ausgenommen seien. Die Verordnung zum Gesetz präzisiert allerdings, dass dies nur für Zinsbeträge gilt, die «einmal pro Kalenderjahr vergütet werden».

Swissquote schreibt den ­Inhabern von Sparkonten die Zinsen nicht am Jahresende, sondern an jedem Monatsende gut. Damit fallen die Ausschüttungen, auch wenn sie noch so klein sind, nicht unter die Freigrenze der Verrechnungssteuer. Entsprechend wird mit jeder Zinsausschüttung die Verrechnungssteuer abgezogen.

Dieses Vorgehen hat nach Ansicht der Bank den Vorteil, dass der Kunde den Zins direkt reinvestieren und so vom Zins- und Zinseszinseffekt profitieren könne.