Ja. In Ausgabe 4/2018 von K-Geld ging es um die Begünstigung in der steuerbegünstigten 3. Säule. Sie ist gesetzlich detailliert geregelt. Ihre Police hingegen betrifft nicht die Säule 3a. Es ist eine «normale» Todesfallrisikoversicherung. Und da ist die von Ihnen gewählte Begünstigung kein Problem. Mit einer ­solchen Todesfall-Risikoversicherung können Sie eine beliebige Person begünstigen – unabhängig von Zivilstand, Wohn­situation und Erbrecht. Die begünstigte Person muss die erhaltene Summe als Einkommen versteuern, in fast allen Kantonen aber getrennt vom üb­rigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Je nach Wohnort und Höhe der Summe kostet die Steuer ungefähr 5 bis 15 Prozent des ausbezahlten Betrags.