Ein Deutscher hatte bei einer Aargauer Filiale der UBS ein Edelmetallkonto mit einem Gut­haben von 299 Unzen Gold. Vor sechs Jahren forderte er die Herausgabe des Goldes. Der damalige Wert: 329613 Franken. Doch die UBS weigerte sich, ihm das Metall zu ­geben. Zuerst müsse er bestä­tigen, dass es korrekt versteuert ist. Dazu war der Kunde nicht bereit. Die Bank kündigte das Konto. Sie bat ihn um Mitteilung einer Bankverbindung, um ihm den Wert des Vermögens zu z...