Ja, denn für Sie ändert sich fast nichts. Die Inhaberaktien werden zu einem unveränderten Nennwert in Namenaktien umgetauscht. Der Umtausch erfolgt automatisch und hat weder einen Einfluss auf Ihre Rechte noch auf die Ausschüttung der Dividende. Allerdings ändert die Valornummer der Mobilezone-Aktie. Ihre Depotbank sollte Sie darüber informieren.

Mobilezone begründet die ­Umstellung mit der vereinfachten Kommunikation. Die bisherigen Besitzer von Inhaberaktien waren der Gesellschaft nicht bekannt. Die Namenaktionäre wird sie in Kenntnis ihrer Personalien direkt anschreiben können – etwa mit der Einladung zur Generalversammlung. Allerdings sind auch Namenaktionäre nicht verpflichtet, sich bei der Gesellschaft eintragen zu lassen. Wer aber alle Informationen persönlich erhalten und wer das Stimm- und Wahlrecht ausüben will, ist gut beraten, sich über seine Depotbank bei Mobilezone als Namenaktionär registrieren zu lassen.

Der internationale Druck, Inhaberaktien abzuschaffen, habe beim Wechsel zu Namenaktien nur eine Nebenrolle gespielt, sagt Mobilezone-Chef Markus Bernhard. Mitte Jahr treten in der Schweiz neue Gesetzesartikel in Kraft: Sie verpflichten die Käufer von Inhaberaktien, dem Unternehmen die Personalien zu melden.

Inhaber von Aktien börsen­kotierter Unternehmen sind allerdings von der Meldepflicht ausgenommen, sofern sie nicht grosse Aktienpakete kaufen und damit meldepflichtige Schwellenwerte überschreiten. Grösste Aktionärin von Mobilezone ist die Beteiligungsgesellschaft Patinex, die vom Ehepaar Martin und Rosmarie Ebner kontrolliert wird.