Dauerärgernis Abo-Falle: Im Internet locken Wettbewerbe mit schönen Preisen. Wer mitmacht und die Adresse hinterlässt, erhält eine Rechnung für ein Abonnement. Die Kosten dafür waren nur im Kleingedruckten vermerkt.

Die Betreiber solcher Abo-Fallen – wie etwa die Telebilling AG – lassen ihre ungerechtfertigten Forderungen von Inkassobüros eintreiben. Diese drohen: Wer nicht bezahlt, erhält einen negativen Eintrag bei einer Wirtschaftauskunftei. Mögliche Folge: Kreditkartengesellschaften, Banken, Telefongesellschaften, Vermieter oder Versandhäuser können sich weigern, mit Personen mit schlechter Zahlungsmoral Verträge einzugehen.

Aber: Mit einer solchen Weitergabe verstossen die Inkassobüros gegen das Datenschutzgesetz, da ihnen «ein Rechtfertigungsgrund» fehle, wie der eidgenössische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage festhält.

Und: Gegen solche Forderungen und Einträge kann man sich wehren:

  • Ungerechtfertigte Mahnungen: Sich von Drohungen nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen. Verlangen Sie schriftliche Beweise für die angebliche Forderung.
  • Grundlose Betreibung: Rechtsvorschlag erheben und von der Inkassofirma verlangen, dass sie die Betreibung schriftlich zurückzieht.
  • Falsche Angaben bei einer Wirtschaftsauskunftei: Verlangen Sie schriftlich die sofortige Richtigstellung. Die Auskunftei ist verpflichtet, alle falsch informierten Personen zu benachrichtigen. Musterbriefe für die Korrektur von Daten finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.