Welche Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft können von den Steuern abgezogen werden?

Grundsätzlich nur Aufwendungen, die dem Werterhalt dienen. Aus­gaben für wertvermehrende Renovationen oder Investitionen sind nicht abzugsberechtigt. Diese können nach einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft bei der Gundstückgewinnsteuer abgezogen werden.

Was gilt als werterhaltende Aufwendung?

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