K-Geld-Leser Georg Bertschi (Name geändert) aus Schaffhausen erhielt eine Rechnung der kantonalen Steuerverwaltung. Sie fordert von ihm Fr. 2.70 «Ausgleichszins», obwohl er seine Steuern im vergangenen Jahr fristgerecht bezahlt hatte. Bertschi ärgert sich. «Ich soll Strafzinsen zahlen, ohne dass ich etwas falsch gemacht habe. Ist das zulässig?», fragt er K-Geld. Antwort: Ja, dieser Zins ist zulässig. Allerdings handelt es sich nicht um Strafzinsen.&...