Nein. Als Sie Ihre Festhypothek im Jahr 2021 abschlossen, galten noch Negativzinsen. Entsprechend tief waren die Hypozinsen. In den letzten Monaten sind die Zinsen – ausgehend von einem hohen Niveau – zwar gesunken. Doch sie sind noch immer klar höher als 2021. Das heisst: Die Migros-Bank kann den von Ihnen zurückbezahlten Kredit heute zu einem höheren Zinssatz neu vergeben. Daher sollten Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen – sondern von der Bank allenfalls sogar Geld zurückbekommen.

Die Migros-Bank schreibt in ihren Hypothekarverträgen: «Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich nach der Differenz zwischen dem vereinbarten Kreditzinssatz und dem bei Beendigung des Vertrages erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- oder Kapitalmarkt mit der entsprechenden Restlaufzeit.»

Tipp: Verlangen Sie von der Migros-Bank eine detaillierte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, und weisen Sie die Bank auf den Vertrag hin.